Herzlich willkommen.
Auf unserer Internet-Seite.
www.genau-mein-fall.de
Wir sind die Polizei Nordrhein-Westfalen.
Polizei Nordrhein-Westfalen wird Polizei NRW abgekürzt.

Wofür ist die Internet-Seite genau-mein-Fall.de?
Viele Menschen haben von klein an einen Wunsch.
Sie wollen bei der Polizei arbeiten.
Vielleicht hast Du gerade das Abitur gemacht.
Und suchst jetzt einen guten Beruf.
Oder Du hast sogar schon einen Beruf.
Womöglich studierst Du sogar schon.
Aber Du bist nicht zufrieden mit dem Beruf.
Oder mit dem Studium.
Vielleicht hast Du auch erst später die Voraussetzungen für ein Duales Studium bekommen.
Ein Duales Studium bedeutet:
Studieren und Arbeiten im Wechsel.
So kann man das Gelernte bei der Arbeit anwenden.
Dann ist die Polizei NRW genau richtig für Dich.
Wir haben ein gutes Angebot für Dich.
Unser Angebot ist bestimmt genau Dein Fall.

Du findest auf unserer Internet-Seite viele Informationen.
Die Informationen sind zu diesen Themen:

    • Bewerbung.

Hier erklären wir Dir wie man sich bei uns bewirbt.

    • Auswahl-Verfahren.

Du kannst nach lesen wie wir die Bewerber*innen auswählen.

  • Polizei-Beruf.

 

Erklär-Video in Gebärden-Sprache
Auf unserer Internet-Seite findest Du auch ein Video in Gebärden-Sprache.
In dem Video erklären wir unsere Internet-Seite.
Zudem erfährst Du welche Informationen wir für Dich bereit stellen.
Besonders wichtig ist die Erklärung zu der Navigation von unserer Internet-Seite.
Navigation bedeutet Steuerung.
Wir erklären also wie Du Dich auf unserer Internet-Seite zurecht findest.

Wir freuen uns auf Dich.
Und möchten Dich bei uns als Dualen Studenten begrüßen.
Wir hoffen Dich bald bei uns im Team zu haben.
Dein Duales Studium bei der Polizei wartet auf Dich!

Erklärung zu der Barriere-Freiheit
Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.
Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite:
genau-mein-Fall.de
Die Internet-Seite gehört zu der Polizei aus NRW:
NRW ist die Abkürzung für ein Bundes-Land.
NRW bedeutet: Nordrhein-Westfalen.

In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Wir informieren Sie über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.
Und welche Möglichkeiten für den Kontakt wir anbieten.
Damit halten wir uns an den Paragraphen 12b von dem BGG.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
Die Polizei möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.
Damit beachten wir den §12 a von dem BGG.
Denn das Gesetz verlangt einen Zugang zu unserer Internet-Seite ohne Barrieren.
Wir halten uns an das Gesetz.

Wie Barriere-frei ist unsere Internet-Seite?
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es in Deutschland Gesetze.
Es gibt außerdem in ganz Europa eine Norm für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Eine Norm ist fast so etwas wie ein Gesetz.
Eine Norm legt bestimmte Regeln fest.
Es gibt in Europa auch eine Norm für Internet-Seiten.
Die Norm hat eine schwere Bezeichnung.
Die Norm heißt: EN 3 0 1 5 4 9 V2. 1 . 2 (08-2018).
Unsere Internet-Seite hält sich fast immer an diese Norm von Europa.

Die Internet-Seite wurde am 09.02.2021 neu gemacht.

Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren
Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.
Manche Inhalte auf Internet-Seiten müssen keine Barriere-Freiheit garantieren.
Darüber informieren wir Sie auch gerne.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei NRW (LAFP NRW)
Landeszentrale Personalwerbung / Dez. 53.1 des LAFP NRW
Im Sundern 1
59379 Selm
Tel.: 02592 / 68-5203
personalwerbung@polizei.nrw.de

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Barrieren kann man mitteilen.
Dafür sind die Kontakt-Daten.
Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.
Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.
Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.
Ohne ein Gericht.
Das steht sogar im Gesetz.
Es gibt dafür einen Paragrafen.
Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.
Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5
Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1
E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de